Der Ortsname "Ginsheim"


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Schriftzug aus dem Codex Eberhardi

Die Entstehung des Namens "Ginsheim"[1]

1990 sollte der 800. Geburtstag von Ginsheim gefeiert werden. Dabei bezog man sich auf eine Urkunde aus dem
Jahr 1190 des Kaisers Heinrich VI.

Dann fand man jedoch 2010 eine Ersterwähnung von "Gennesheim" im Codex Eberhardi in einer Schenkungsur-
kunde von 1160. Im gleichen Jahr stellte es sich heraus, das es sich hierbei um eine Abschrift einer noch älteren
Schenkungsurkunde vom 04. März 785 handelte.

In verschiedenen Urkunden, die sich auf unser heutiges Ginsheim beziehen, tauchen unterschiedliche Schreibweisen
des Ortsnamens auf:

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Widmungsbild des Codex Eberhardi

  • 785
    Gennesheim
  • 1190
    Gimmensheim
  • 1211
    Villa Ginnesheim
  • 1279
    Gynnensheim
  • 1283
    Ginnisheim
  • 1287
    Vville Ginnensheim,
    in einer anderen Urkunde Gymnisheim
  • 1296
    Villa Ginninsheim
  • 1311
    Gynnensheim
  • 1313
    Ginnisheim
  • 1319
    Villa Ginsheim
  • 1321
    Ginzheim
  • 1333
    Gyninsheim
  • 1392
    Villa Ginsheim
  • 1428
    Gensheim
  • 1485
    Gynßheim

Da es zur damaligen Zeit kein Ortsnamenverzeichnis gab und auch nur wenige Menschen des Schreibens mächtig waren, wurde der Name von Ginsheim stets so aufgeschrieben, wie man ihn "gehört" hatte. Daher entstanden diese
verschiedenen Schreibweisen des Ortsnamens.


Anmerkungen zum "Codex Eberhardi"[2]

Der Codex Eberhardi ist ein so genanntes Kartular, ein zusammenfassendes Verzeichnis der zahlreichen Güter des
Reichsklosters Fulda.

Etwa zwischen 1150 und 1160 fertigte der Mönch (oder Konverse) Eberhard, der wahrscheinlich einer thüringischen
Ministerialenfamilie entstammte, Abschriften der im Kloster gesammelten Besitzurkunden aus früherer Zeit an.

Beim Codex Eberhardi handelt es sich um eine der größten Fälschungsaktionen, die im Mittelalter jemals in einer einzigen
Werkstatt erfolgten.
(Vogtherr, S. 47).

Man urteilt aber auch so Der Codex Eberhardi ist bei weitem die umfassendste Überlieferungsform der älteren Fuldaer Urkunden (Stengel, XXX) und Diese Sammlung ist denn auch von jeher in der Abtei Fulda selbst das bequeme Nachschlagewerk gewesen und jahrhundertelang geblieben, in dem man alle seine Rechtstitel geborgen glaubte wie in Abrahams Schoße... (Stengel, XXXI).

Man muss auch gerechterweise hinzufügen, dass große Teile der Sammlung frei von Interpolationen und Fälschungen
sind.

Eberhard stützte sich unter anderem auf die etwa 350 Jahre früher begonnene Urkundensammlung des Fuldaer
Abtes Rabanus Maurus. Von ursprünglich acht Bänden existiert heute nur mehr einer. Einen Überblick über die
Sammlung des Rabanus Maurus gewährt lediglich die erhalten gebliebene Zusammenfassung des Mönches Eberhard.

Zusammenfassend sei angemerkt, dass der Mönch oder Konverse Eberhard seine Fälschungen unter anderen Gesichtspunkten sah als heutige Juristen: Was dieser Mönch tat, diente nicht seinem eigenen Vorteil, sondern er fälschte zum Wohle des Konvents, dem er angehörte. (Vogtherr, S. 49).


Literaturhinweise:

  1. Chronik von Ginsheim-Gustavsburg von 1976
  2. Deutsche Wikipedia